Immer mehr in den Blickpunkt geraten die Elementarschäden. Bis vor wenigen Jahren wurde dem Thema „Elementarversicherung“ von den Hausbesitzern wenig Bedeutung zugemessen. Leider musste schon so mancher Besitzer einer Immobilie die Gefahr von Überschwemmungen durch Starkregen am eigenen Leib erfahren.
Überschwemmungen sind aber nicht bei allen Gebäudeversicherungen gleich definiert. So heißt es in manchen Bedingungen : „Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge oder Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen.
In der Elementarversicherung ist aber nicht nur die Überschwemmung versichert. Auch das Erdbeben, die Erdsenkung, der Erdrutsch, Lawinen und der Schneedruck können durch eine integrierte Elementarversicherung abgesichert werden.
Eine besondere Rolle hat der Schaden durch einen Rückstau. Hierbei spricht man von einem Eindringen von Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes in das Haus, verursacht durch Regen oder Ausufern von Gewässern.
Ein Beispiel ist der Rückstau in der Kanalisation, verursacht durch einen Starkregen. Dadurch wird der Keller, trotz Rückstausicherung überflutet. In der Regel sind aber keine Schäden versichert, die dadurch entstanden sind, dass keine funktionierende Rückstausicherung vorhanden war.
Fast jeder Tarif hat in diesem Bereich eine Selbstbeteiligung. Der Beitrag in der Gebäudeversicherung ist davon abhängig, in welcher Zürs Zone sich das Haus befindet. Die Abkürzung Zürs steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es gibt 4 Zürs–Zonen. Je höher die Einstufung für ein Haus ist, desto teurer wird bei der Versicherung der Beitrag.
Die Grundlage für die Zürs Zonen bilden bestimmte Zeitabstände. Ein Wohngebäude wird in Zürs 1 eingestuft, wenn es in einem Gebiet liegt, wo statistisch ein Hochwasser seltener als alle 200 Jahre vorkommt. Zürs 2 = alle 50 bis 200 Jahre; Zürs 3 = alle 10 bis 50 Jahre und in Zürs 4 wird eine Immobilie eingestuft, wenn laut der deutschen Statistik einmal in 10 Jahren Hochwasser vorkommt. Leider ist es fast unmöglich für ein Eigenheim in Zürs Zone 4 bei einer deutschen Versicherung einen sinnvollen Versicherungsschutz zu bekommen.