Wohngebäudeversicherung
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Was ist eine verbundene Wohngebäudeversicherung ?
Die verbundene Wohngebäudeversicherung ist die Bezeichnung für einen Zweig der Schadenversicherung, der einen Versicherungsschutz für ein Haus gegen eine Vielzahl von Gefahren bietet. Diese kombinierte Form des Versicherungsschutzes wird in Deutschland seit dem Jahr 1962 angeboten. Rechtsgrundlage bilden die allgemeinen Wohngebäude–Versicherungsbedingungen.
Hier finden Sie die abgesicherten Sachen, Schadensfälle, Kosten und Gefahren. Zu den abgesicherten Gefahren gehören zum Beispiel Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Zusätzlich kann man eine Immobilie noch gegen Elementarschäden versichern lassen. Im folgenden wollen wir die abgesicherten Risiken einer Hausversicherung näher vorstellen.
Feuerversicherung
Das Bestehen einer Gebäudeversicherung ist in Deutschland keine Pflicht mehr. Auch die sogenannte Monopolversicherung für Gebäude wurde spätestens zum 01.07.1994 abgeschafft. In den letzten Jahren hat sich Wettbewerb im Bereich Preis und Leistungsumfang (beispielsweise Feuer und Sturm) massiv verschärft.
In den allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2010 – Wert 1914 sind Schadensfälle an Sachen versichert, sofern diese durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung entstehen.
Nicht nach den VGB versicherte Kurzschluss- und Überspannungsschäden durch einen Blitzschlag können durch eine Vereinbarung in den Vertrag eingeschlossen werden. Versicherte Gefahren können auch der Anprall eines Kfz oder ein Überschallknall sein.
Besonderen Wert sollten Gebäudebesitzer auch auf den Schutz vor Implosionsschäden, Sengschäden, Verpuffung, Rauch, Ruß und Feuernutzwärmeschäden legen. Diese Risiken können, müssen aber nicht in einem Vertrag enthalten sein.
Ein Schaden durch Feuer oder Brand entsteht zwar seltener als ein Rohrbruch oder Sturmschaden. Wenn er aber auftritt, dann ist in nicht wenigen Fällen die finanzielle Lebensgrundlage des Gebäudebesitzers in Gefahr. Eine Absicherung gegen Feuer sollte also für jedes Wohngebäude in Form einer Immobilienversicherung bestehen.
Leitungswasser-versicherung
Die wohl am meisten bei einer Immobilie auftretenden Schäden gehen wohl vom Leitungswasser aus. Aus diesem Grund ist auch die Leitungswassersicherung der teuerste Teil der verbundenen Wohngebäudeversicherung. Auch der Schutz bei Frost ist in der Leitungswasserversicherung mitversichert.
Zu den wichtigsten abgesicherten Sachen in der Leitungswasserversicherung gehört wohl der Rohrbruch innerhalb und außerhalb des Grundstücks. Sparen Sie hier nicht am falschen Ende, denn solch ein Bruch innerhalb des Grundstückes kann mehrere Tausend Euro kosten. Mehr Informationen hierzu finden Sie weiter unten.
Weitere versicherte Sachen können Frost- und Bruchschäden an Armaturen, Waschmaschinenschläuchen, Spülmaschinenschläuchen, Klimaanlage, Wärmepumpenanlagen, Solarheizungsanlagen sein.
Auch bei Gasrohren sollte man genauer hinschauen. Nicht alle Gebäudeversicherungen übernehmen die Schäden durch Frost oder Bruch an den Gasrohren innerhalb und außerhalb der Immobilie, sowie des Grundstückes.
Auch eine Rohrverstopfung innerhalb der Immobilie kann ärgerlich und teuer werden. Selbst Medienverluste durch einen Rohrbruch können sehr teuer kommen. Sollte im Gebäude eine Fußbodenheizung existieren, sollte auch diese im Vertrag eingetragen sein. Dasselbe gilt für den Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten.
Sturmversicherung und Hagelversicherung
Die Sturmversicherung gibt es nur in Kombination mit dem Schutz gegen Hagel. Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel bilden eine Einheit. Leider sind in den letzten Jahren die Sturmschäden immer öfter aufgetreten. Die Sturmversicherung ist zwar teurer als die reine Brandversicherung, aber wesentlich günstiger als eine Leitungswasserversicherung.
In der Regel greift die Sturmversicherung ab einer Windstärke von 8. Dies entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Nach einer aktuellen Studie nehmen solche Stürme in den nächsten Jahren immer mehr zu.
Man sollte auch beachten, dass umliegende Bäume ein enormes Risiko bei einem Sturm darstellen. Auch die Wiederherstellung und Wiederaufforstung einer Gartenanlage kann mit einem guten Vertrag mitversichert werden. Dasselbe gilt für Aufräumkosten für Bäume.
Befindet sich auf dem Gebäude eine Photovoltaikanlage, sollte man schon aus diesem Grund eine Sturmversicherung abschließen. Sehr häufig hört man auch von Schäden an Rollläden und Fenstern, die durch Hagel entstanden sind. Bei mehreren Beschädigungen an Rollläden und Fenstern kann die Schadenssumme sehr schnell die 10 000 Euro überschreiten.
Elementarversicherung
Immer mehr in den Blickpunkt geraten die Elementarschäden. Bis vor wenigen Jahren wurde dem Thema „Elementarversicherung“ von den Hausbesitzern wenig Bedeutung zugemessen. Leider musste schon so mancher Besitzer einer Immobilie die Gefahr von Überschwemmungen durch Starkregen am eigenen Leib erfahren.
Überschwemmungen sind aber nicht bei allen Gebäudeversicherungen gleich definiert. So heißt es in manchen Bedingungen : „Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsniederschläge oder Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge von Witterungsniederschlägen.
In der Elementarversicherung ist aber nicht nur die Überschwemmung versichert. Auch das Erdbeben, die Erdsenkung, der Erdrutsch, Lawinen und der Schneedruck können durch eine integrierte Elementarversicherung abgesichert werden.
Eine besondere Rolle hat der Schaden durch einen Rückstau. Hierbei spricht man von einem Eindringen von Wasser aus den Ableitungsrohren des Gebäudes in das Haus, verursacht durch Regen oder Ausufern von Gewässern.
Ein Beispiel ist der Rückstau in der Kanalisation, verursacht durch einen Starkregen. Dadurch wird der Keller, trotz Rückstausicherung überflutet. In der Regel sind aber keine Schäden versichert, die dadurch entstanden sind, dass keine funktionierende Rückstausicherung vorhanden war.
Fast jeder Tarif hat in diesem Bereich eine Selbstbeteiligung. Der Beitrag in der Gebäudeversicherung ist davon abhängig, in welcher Zürs Zone sich das Haus befindet. Die Abkürzung Zürs steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es gibt 4 Zürs–Zonen. Je höher die Einstufung für ein Haus ist, desto teurer wird bei der Versicherung der Beitrag.
Die Grundlage für die Zürs Zonen bilden bestimmte Zeitabstände. Ein Wohngebäude wird in Zürs 1 eingestuft, wenn es in einem Gebiet liegt, wo statistisch ein Hochwasser seltener als alle 200 Jahre vorkommt. Zürs 2 = alle 50 bis 200 Jahre; Zürs 3 = alle 10 bis 50 Jahre und in Zürs 4 wird eine Immobilie eingestuft, wenn laut der deutschen Statistik einmal in 10 Jahren Hochwasser vorkommt. Leider ist es fast unmöglich für ein Eigenheim in Zürs Zone 4 bei einer deutschen Versicherung einen sinnvollen Versicherungsschutz zu bekommen.
Anteil am gesamten Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung 2022

Die Grafik zeigt den Anteil des Schadenaufwands der Naturgefahren Sturm/Hagel und Elementar am gesamten Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung im letzten Jahr.
2022 betrug der Anteil der beiden Naturgefahren etwas mehr als ein Viertel am gesamten Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung.
Wohngebäudeversicherung: Schadenaufwand nach Gefahren 2003-2022

Die Grafik zeigt den Schadenaufwand nach Gefahren in der Wohngebäudeversicherung der letzten zwanzig Jahre. Es werden die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, weitere Naturgefahren (Elementar) und Sonstiges dargestellt. Der Schadenaufwand ist hier für alle Jahre in Originalwerten des jeweiligen Jahres dargestellt. 2021 betrug der Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung u.a. wegen der Sturzflut „Bernd“ erstmals über 10 Mrd. Euro.
Wohngebäudeversicherung: Starkregen - Zahl der Schäden und Schadenaufwand

Die Grafik zeigt die Zahl der Schäden und den Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung für Starkregen seit 2002. Dabei werden die Werte bezogen auf Preise 2021 bei einer 100 %-Versicherungsdichte ausgewiesen. Im Glossar wird unter Abschätzung der Starkregenschäden beschrieben, auf welche Annahmen dabei zurückgegriffen wird.
Wohngebäudeversicherung: Worauf achten?
Hausbesitzer sollten als erstes darauf achten, dass das Gebäude mit einer ausreichenden Versicherungssumme bei ihrer Versicherung abgesichert ist. Die Versicherungssumme muss so hoch sein, dass bei einem Totalschaden die Wiederherstellung des Wohngebäudes in gleicher Art und Güte gewährleistet ist. Die Versicherungssumme kann durch das Wohnflächenmodell in Quadratmetern oder durch den Wert 1914 von der Versicherung ermittelt werden.
Ist das Gebäude teilweise oder ganz vermietet, sollte man darauf achten, dass die Immobilienversicherung auch den Mietverlust beinhaltet. Hier sollte die Dauer der Absicherung mindestens 24 Monate betragen.
Befinden sich Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, so sollten diese ebenso wie das Eigenheim in der Gebäudeversicherung versichert sein. Hierzu zählen Gartenschuppen, Gewächshäuser und Gartenhäuser. Auch andere Grundstücksbestandteile, wie Hecken, können mit dem richtigen Vertrag abgesichert werden. Kleingarten sollten durch eine Kleingartenversicherung und Wochenendhäuser durch eine Wochenendhausversicherung versichert werden. Gerade die Wiederherstellung und Wiederaufforstung von Gartenanlagen kann teuer werden.
Auch das Vorhandensein einer Photovoltaikanlage, Klimaanlage, Fußbodenheizung oder Schwimmbades müssen bei der Versicherung berücksichtigt werden. Für diese Überlegungen ist unser Wohngebäudeversicherung Rechner bestens optimiert. Hier finden Sie die Gebäudeversicherung, die zu Ihren Vorgaben passt.
Auch das Einbruchrisiko spielt bei der Gebäudeversicherung eine gewichtige Rolle. Einbrüche werden leider immer mehr gemeldet und die Schäden häufen sich. Davon ist nicht nur die Hausratversicherung betroffen, in dem der Hausrat gegen Einbruch und Diebstahl mitversichert ist. Auch Gebäudebeschädigungen durch Einbruch und Vandalismus (zerstörte Fenster und Türen sowie Graffiti an den Wänden) nehmen zu. Auch aus diesem Grund muss es kein Nachteil sein, wenn Gebäudeversicherung und Hausratversicherung bei derselben Versicherung bestehen.
Welche Leistungen sollte eine gute Wohngebäudeversicherung beinhalten?
Eine gute und günstige Wohngebäudeversicherung sollte auf jeden Fall die Gefahren Feuer, Sturm, Hagel und Leistungswasser beinhalten. Zu diesen allgemeinen Risiken sollten auch die Ableitungsrohre auf dem und außerhalb des Versicherungsgrundstückes und die Herbeiführung des Versicherungsfalles durch grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein.
Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstückes
Hierbei haben Frostschäden und Bruchschäden an Ableitungsrohren, die sich außerhalb des versicherten Gebäudes, aber innerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, Versicherungsschutz.
Ferner zählen dazu auch Ableitungsrohre, die sich außerhalb des Versicherungsgrundstücks befinden, sofern diese der Versorgung und Entsorgung versicherter Gebäude dienen und der Versicherungsnehmer für diese Rohre die Gefahr trägt.
Grobe Fahrlässigkeit (Herbeiführung des Versicherungsfalles)
Ein eingetretener Schaden durch grobe Fahrlässigkeit bedeutet immer eine Menge Ärger für den Besitzer der betreffenden Immobilie. Hat der Hausbesitzer einen Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Versicherer die Zahlung der Entschädigung kürzen oder komplett verweigern. Hierzu gibt es zahlreiche Gerichtsurteile.
Ein schönes Beispiel ist die unbeaufsichtigte Kerze, die ein Feuer im Haus verursacht oder ein Fehler beim Befüllen der Heizungsanlage. Schnell ist es passiert, dass beim Befüllen der Anlage ein Besucher kommt und man die Befüllung für mehrere Minuten unbeaufsichtigt lässt. Platzt dann der Schlauch zur Befüllung und das Wasser läuft durch die Etagen, dann ist schnell ein Schaden von mehreren Tausend Euro entstanden.
Übernimmt die Gebäudeversicherung bei Schäden auch zusätzliche Kosten?
In der Wohngebäudeversicherung entstehen im Versicherungsfall neben den Schäden an versicherten Sachen sehr häufig auch weitere Kosten. Diese Kosten können infolge des entstandenen Sachschadens entstehen.
Ersetzt werden diese notwendigen versicherten Kosten im Rahmen der Entschädigungsgrenzen. Hierbei prüft die Versicherungsgesellschaft, ob die entstandenen Kosten objektiv für notwendig erachtet werden können. Diese Kosten müssen natürlich alle infolge eines Versicherungsfalles angefallen sein.
Versicherte Kosten können z.B. Aufräumungskosten, Abbruchkosten, Bewegungskosten, Schutzkosten, Schadenabwendungskosten, Minderungskosten, Hotelkosten, Rückreisekosten, Dekontaminationskosten, Mehrkosten infolge Preissteigerung oder infolge behördlicher Auflagen sein.
So werden bei den Aufräumungskosten und Abbruchkosten die notwendigen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch von versicherten Sachen von der Gebäudeversicherung übernommen. Hierbei handelt es sich um das Abfahren zur nächsten Ablagerungsstelle und für die Vernichtung dieser Sachen.
Welche Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert?
Ist der Tarif einer Wohngebäudeversicherung gut, dann sind viele Leistungen durch Klauseln versichert. Hierbei sollte man den Wohngebäudeversicherung Vergleich zu Rate ziehen. Mit dem Vergleichsrechner lassen sich bis zu 3 Gebäudeversicherungstarife miteinander vergleichen. Neben dem Wohngebäudeversicherung Preisvergleich lohnt hier ein Blick in den Leistungsumfang der Wohngebäudeversicherungen.
Aber in jedem Versicherungsschutz gibt es Sachen und Schadensfälle, die nicht versichert sind. Das gilt auch für die Gebäudeversicherung. Beim Leitungswasser sind in vielen Gebäudeversicherungen keine Schäden durch Planschwasser, Reinigungswasser, Schwamm oder Grundwasser abgesichert. Das betrifft häufig auch das Regenwasser aus Fallrohren.
In den Bedingungen der Wohngebäudeversicherungen finden sich auch Ausschlüsse, wie die Kostenübernahme bei Gebäudeschäden oder Sachen, die sich in Gebäuden befinden, die nicht bezugsfertig oder wegen Umbauarbeiten für Ihren Zweck nicht benutzbar sind. Nicht versichert sind auch Schäden durch Sturmflut und Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen.
Gerade in der Elementarversicherung und beim Thema „Überschwemmung“ gibt es sehr große Unterschiede. Eine gute Wohngebäudeversicherung sollte auch die Schäden durch Überschwemmung des Grund und Bodens durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern übernehmen. Leider schließt so manche Gebäudeversicherung diese Leistung in ihren Bedingungen aus.
Zu welchem Zeitpunkt lässt sich eine Wohngebäudeversicherung kündigen?
Die Wohngebäudeversicherung Kündigung kann in der Regel ordentlich drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres ausgesprochen werden. Das muss auch in der Gebäudeversicherung nicht immer das Kalenderjahr sein.
Die ordentliche Kündigung in der Wohngebäudeversicherung muss keinen Grund enthalten. Damit die Kündigung aber richtig zugeordnet werden kann, sollte das Kündigungsschreiben die Versicherungsnummer, Vertragsnummer und Versicherungsnehmer mit Unterschrift enthalten.
Es gibt auch das sogenannte Sonderkündigungsrecht in der Wohngebäudeversicherung. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben Versicherung und Kunde auch im Schadensfall. Hier beträgt die Frist 4 Wochen nach Regulierung des Schadens. Spricht die Gebäudeversicherung in einem solchen Fall die Kündigung aus, wird es für den Versicherungsnehmer schwer, einen neuen Vertrag mit ähnlichen Konditionen zu bekommen.
Wohngebaeudeversicherungen.com ist ein Projekt von Dominik Vrbic im Auftrag der FINMENCO GmbH & Co. KG Versicherungsmakler
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